Tauchtauglichkeit

Im Urlaub ist es inwischen zur Normalität geworden – wer mit einer Auslandsbasis tauchen möchte, der wird aufgefordert, eine gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung vorzulegen. In Deutschland ist diese Untersuchung nicht gesetzlich vorgeschrieben, es reicht eine medizinische Selbstauskunft.

Oftmals kann man aber gar nicht abschätzen, ob dem Tauchen das eine oder andere im Wege stehen könnte – und deswegen verlangen wir von jedem Taucher , Tauchschüler und Kursteilnehmer vor jeder Tauch-Veranstaltung, vor jeder Gruppenreise und jeder taucherischen Ausbildung eine gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung – zu Ihrer eigenen Sicherheit. Wir halten uns an die gültigen Richtlinien der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) und empfehlen Ihnen, sich bei einem GTÜM-zertifizierten Arzt untersuchen zu lassen, denn mit dem Tauchen verläßt der Mensch seinen natürlichen Lebensraum. Er atmet unter Wasser in unterschiedlichen Druckverhältnissen mit Hilfe eines Tauchgerätes. Ansonsten harmlose Erkrankungen können unter Wasser gefährlich oder gar lebensbedrohlich werden.

Zu Ihrer Sicherheit benötigen Sie deswegen spätestens bei Beginn der Freiwasserausbildung eine taucherärztliche Untersuchung, die Sie von einem Arzt durchführen lassen sollten, der mit den besonderen Bedingungen der Tauchermedizin vertraut ist.

Wer darf Tauchtauglichkeitsuntersuchungen durchführen?

Die offiziellen Tauglichkeitszertifikate der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) dürfen von allen Ärzten, die sich an die aktuellen Richtlinien der Gesellschaft halten, ausgestellt werden. Die GTÜM unterhält eine online abrufbare Datenbank mit GTÜM Ärzten in Deutschland, die fachkundig Tauchtauglichkeitsuntersuchen durchführen.

Warum soll ich mich bei einem GTÜM – zertifizierten Arzt untersuchen lassen?

Untersuchungen der Tauchtauglichkeit von Sporttauchern werden noch zu häufig von Ärzten durchgeführt, die sich in keiner Weise dazu qualifiziert haben oder deren entsprechender Kursus ein Jahrzehnt zurück liegt. Das führt zu der paradoxen und peinlichen Situation, dass der gut informierte Sporttaucher über den erforderlichen Untersuchungsgang und die im Einzelfall zu bedenkenden Kontraindikationen auch schon mal deutlich besser Bescheid weiß, als der eigentlich damit beauftragte Arzt, der in seinem Alltag mit den besonderen Umständen beim Tauchen nicht vertraut ist.

Unser Kooperationspartner ist hier Dr. med. Thomas Bandorski – Taucherarzt GTÜM und selbst Taucher.

Die Untersuchungen dauern je nach Altersgruppe bzw. Vorerkrankungen ca. 30-60 Minuten. Es handelt sich um eine rein privatärztliche Leistung. Die Kosten für die Untersuchung orientierend sich an den Vorschlägen der GTÜM und liegen zwischen 40 und 120 Euro.

Wie oft sollte man sich untersuchen lassen?

  • Bis zum 18. Lebensjahr alle 6- 12 Monate
  • Bis zum 40. Lebensjahr alle 2-3 Jahre
  • Ab dem 40. Lebensjahr jährlich

Terminvereinbarung:

Gemeinschaftspraxis
Dr. Bandorski + Schäfer
Adam-Opel-Straße 13
33181 Bad Wünnenberg-Haaren

Telefon 02957-659
Fax 02957-984887

eMail: info[at]dr-bandorski[punkt]com
http://dr-bandorski.com/tauchmedizin/