Tauchtauglichkeit
Im Ausland gehört es mittlerweile zum Standard: Wer an einer Tauchbasis tauchen möchte, wird in der Regel aufgefordert, eine gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung vorzulegen. In Deutschland ist eine solche Untersuchung gesetzlich nicht vorgeschrieben – hier reicht eine medizinische Selbstauskunft.

Oft lässt sich jedoch nicht immer abschätzen, ob bestimmte gesundheitliche Faktoren dem Tauchen im Wege stehen könnten. Deshalb verlangen wir von allen Tauchern, Tauchschülern und Kursteilnehmern vor jeder Tauchveranstaltung, Gruppenreise oder taucherischen Ausbildung eine gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung – zu Ihrer eigenen Sicherheit.
Wir orientieren uns an den Richtlinien der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) und empfehlen, sich von einem GTÜM-zertifizierten Arzt untersuchen zu lassen. Beim Tauchen verlässt der Mensch seinen natürlichen Lebensraum, atmet unter Wasser und unterschiedlichen Druckverhältnissen. Erkrankungen, die an Land harmlos erscheinen, können unter Wasser gefährlich oder sogar lebensbedrohlich sein.
Wann ist die Untersuchung erforderlich?
Spätestens vor Beginn der Freiwasserausbildung sollte eine taucherärztliche Untersuchung erfolgen.
Wer darf Tauchtauglichkeitsuntersuchungen durchführen?
Offizielle Tauglichkeitszertifikate der GTÜM dürfen von allen Ärzten ausgestellt werden, die sich an die aktuellen Richtlinien der Gesellschaft halten. Die GTÜM führt eine online abrufbare Datenbank mit zertifizierten Ärzten in Deutschland, die fachkundige Tauchtauglichkeitsuntersuchungen durchführen.
Warum soll ich mich bei einem GTÜM – zertifizierten Arzt untersuchen lassen?
Tauchtauglichkeitsuntersuchungen werden noch häufig von Ärzten durchgeführt, die nicht ausreichend auf die speziellen Anforderungen der Tauchmedizin geschult sind. Das kann dazu führen, dass erfahrene Sporttaucher oft besser über Risiken und Kontraindikationen informiert sind als der behandelnde Arzt.
Unser Kooperationspartner ist hier Dr. med. Thomas Bandorski – Taucherarzt GTÜM und selbst Taucher.
Die Untersuchungen dauern je nach Altersgruppe bzw. Vorerkrankungen ca. 30-60 Minuten. Es handelt sich um eine rein privatärztliche Leistung. Die Kosten für die Untersuchung orientierend sich an den Vorschlägen der GTÜM und liegen zwischen 40 und 120 Euro.
Wie oft sollte man sich untersuchen lassen?
- Bis zum 18. Lebensjahr alle 6- 12 Monate
- Bis zum 40. Lebensjahr alle 2-3 Jahre
- Ab dem 40. Lebensjahr jährlich
Terminvereinbarung:
Gemeinschaftspraxis
Dr. Bandorski + Schäfer
Adam-Opel-Straße 13
33181 Bad Wünnenberg-Haaren
Telefon 02957-659
Fax 02957-984887
eMail: info[at]dr-bandorski[punkt]com
http://dr-bandorski.com/tauchmedizin/
